Steuerberatung für Piloten und Flugschüler
Hilfe in allen steuerlichen Belangen für Piloten und Flugschüler
- Sie suchen einen Steuerberater?
- Der sich mit der Steuererklärung von Piloten und Flugschülern auskennt?
- Sie sind oder waren Flugschüler und möchten die Kosten für Ihre Pilotenausbildung steuerlich geltend machen?
- Sie wollen zu einer ausländischen Airline wechseln und möchten erfahren, wie die Einkünfte nach dem DBA besteuert werden?
- Oder haben Sie Ärger mit dem Finanzamt (Betriebsprüfung, Schätzung usw.)?
Wenn Sie Antworten auf einer dieser Fragen bekommen möchten, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Es ist egal, ob Ihre Homebase in Frankfurt, München, Berlin oder eine andere Destination, wie zum Beispiel Amsterdam ist. Wir betreuen Piloten, CoPiloten und Flugschüler deutschlandweit und europaweit.
Sie erhalten als Pilot eine 360 Grad Betreuung. Das heißt, dass sich unsere Experten um alle Ihre steuerlichen Belange kümmern. Ihr persönlicher Betreuer übernimmt die komplette Steuerberatung für Sie als Piloten, Co Piloten und Flugschüler. Durch unsere jahrelange Tätigkeit verfügen wir über weitreichende Fachkenntnisse im Bereich der Besteuerung für Bordpersonal (Cockpit und Kabinenpersonal).
Diese Berufsgruppe kann zahlreiche Werbungskosten geltend machen, somit ist eine Steuerklärung sehr lohnenswert. Unsere Mandanten im Bereich Flugpersonal sind weltweit zu Hause und alle benötigten Unterlagen können digital oder beim nächsten Stopp in Frankfurt ausgetauscht werden. Es muss keine gesonderte Auswertung der Dienstpläne erstellt werden, es genügen die Streckeneinsatzabrechnungen und die Flugstundenübersichten des Arbeitgebers.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, im Ausland beheimatet zu sein, aber die Homebase weiterhin in Deutschland sein soll, sollten wir unbedingt mögliche Chancen oder Risiken, die sich daraus ergeben könnten, im Vorfeld besprechen. Wir kennen uns mit der Besteuerung ausländischer Airlines aus! Schon jetzt betreuen wir viele Kollegen von Swiss Air, Eurowings, Lufthansa, Austrian, FlyDubai, Qatar, KLM, Germanwings und anderen bekannten Airlines, wenn es um die DBA Besteuerung im Ausland geht.
Auch wenn der Ruhestand naht, oder Sie möchten die Übergangsversorgung in Anspruch nehmen, sind wir jederzeit für Sie da, egal ob in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch, abhängig davon, wo sie sich gerade aufhalten.
Steuerliche Behandlung im Ausland (DPA)
Auch die Doppelbesteuerungsabkommen wissen wir kompetent anzuwenden. Oder im Fall, dass Sie in Deutschland wohnen und für die Swiss Air oder eine andere ausländische Fluglinie tätig sind – und natürlich auch im umgekehrten Fall:
Sie wohnen im Ausland und fliegen für eine deutsche Gesellschaft. Wir sind mit allen gängigen Airlines sowie deren Betriebsstätten-Finanzämtern gut vertraut (insbesondere FiA für Großunternehmen Hamburg). Die steuerlichen Gegebenheiten des fliegenden Personals sind durch die vielen Auslandsaufenthalte im stetigen Wandel und bedürfen einer kontinuierlichen Überprüfung.
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn die Auslandstätigkeit über Broker erfolgt. Hier muss die persönliche Situation geprüft werden, um steuerliche Nachteile zu eliminieren. Das fliegende Personal durchlebt zur Zeit einen riesigen Wandel. Die Zeiten der andauernden Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber gehören der Vergangenheit an. Oftmals werden Arbeitsverhältnisse mit ausländischen Arbeitgebern abgeschlossen. Das Splitten von Steuerpflicht in Deutschland, einem etwaigen Broker im Ausland und dem Arbeitgeber in einem anderen Land erfordert eine unbedingte Prüfung, um eine falsche Versteuerung zu vermeiden.
Fehler bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten können sich sogar gefährdend auswirken. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat unlängst entschieden, dass einem wegen Steuerhinterziehung verurteilten Piloten die Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes abgesprochen werden kann. Dieses Urteil erging zwar gegen einen Freizeitpiloten, es ist aber zu erwarten, dass diese Entscheidung auch auf Verkehrspiloten anzuwenden sein wird.
Unsere Mandanten aus der Branche
Trotz unserer noch sehr jungen Kanzlei-Geschichte, betreuen wir bereits über 1.000 Mandanten aus der Fliegerfamilie. Dazu gehören
- Piloten
- Co Piloten
- Flugschüler
- Purser und
- Flugbegleiter
Sie kommen alle von fast jeder bekannten Airline zu uns. Täglich sitzen sie in unserer Lounge und warten auf ihre Beratung. Lufthansa-, Eurowings-, SwissAir- und auch EasyJet- Uniformen bringen erfrischende Farbe in die Kanzlei.