Steuerberatung für Piloten und Flugschüler

Hilfe in allen steuerlichen Belangen für Piloten und Flugschüler

  • Sie suchen einen Steuerberater?
  • Der sich mit der Steuererklärung von Piloten und Flugschülern auskennt?
  • Sie sind oder waren Flugschüler und möchten die Kosten für Ihre Pilotenausbildung steuerlich geltend machen?
  • Sie wollen zu einer ausländischen Airline wechseln und möchten erfahren, wie die Einkünfte nach dem DBA besteuert werden?
  • Oder haben Sie Ärger mit dem Finanzamt (Betriebsprüfung, Schätzung usw.)?

Wenn Sie Antworten auf einer dieser Fragen bekommen möchten, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Es ist egal, ob Ihre Homebase in Frankfurt, München, Berlin oder eine andere Destination, wie zum Beispiel Amsterdam ist. Wir betreuen Piloten, CoPiloten und Flugschüler deutschlandweit und europaweit.

Sie erhalten als Pilot eine 360 Grad Betreuung. Das heißt, dass sich unsere Experten um alle Ihre steuerlichen Belange kümmern. Ihr persönlicher Betreuer übernimmt die komplette Steuerberatung für Sie als Piloten, Co Piloten und Flugschüler. Durch unsere jahrelange Tätigkeit verfügen wir über weitreichende Fachkenntnisse im Bereich der Besteuerung für Bordpersonal (Cockpit und Kabinenpersonal).

Diese Berufsgruppe kann zahlreiche Werbungskosten geltend machen, somit ist eine Steuerklärung sehr lohnenswert. Unsere Mandanten im Bereich Flugpersonal sind weltweit zu Hause und alle benötigten Unterlagen können digital oder beim nächsten Stopp in Frankfurt ausgetauscht werden. Es muss keine gesonderte Auswertung der Dienstpläne erstellt werden, es genügen die Streckeneinsatzabrechnungen und die Flugstundenübersichten des Arbeitgebers.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, im Ausland beheimatet zu sein, aber die Homebase weiterhin in Deutschland sein soll, sollten wir unbedingt mögliche Chancen oder Risiken, die sich daraus ergeben könnten, im Vorfeld besprechen. Wir kennen uns mit der Besteuerung ausländischer Airlines aus! Schon jetzt betreuen wir viele Kollegen von Swiss AirEurowingsLufthansaAustrianFlyDubaiQatarKLM, Germanwings und anderen bekannten Airlines, wenn es um die  DBA Besteuerung im Ausland geht.

Auch wenn der Ruhestand naht, oder Sie möchten die Übergangsversorgung in Anspruch nehmen, sind wir jederzeit für Sie da, egal ob in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch, abhängig davon, wo sie sich gerade aufhalten.

Steuerliche Behandlung im Ausland (DPA)

Auch die Doppelbesteuerungsabkommen wissen wir kompetent anzuwenden. Oder im Fall, dass Sie in Deutschland wohnen und für die Swiss Air oder eine andere ausländische Fluglinie tätig sind – und natürlich auch im umgekehrten Fall:

Sie wohnen im Ausland und fliegen für eine deutsche Gesellschaft. Wir sind mit allen gängigen Airlines sowie deren Betriebsstätten-Finanzämtern gut vertraut (insbesondere FiA für Großunternehmen Hamburg). Die steuerlichen Gegebenheiten des fliegenden Personals sind durch die vielen Auslandsaufenthalte im stetigen Wandel und bedürfen einer kontinuierlichen Überprüfung.

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn die Auslandstätigkeit über Broker erfolgt. Hier muss die persönliche Situation geprüft werden, um steuerliche Nachteile zu eliminieren. Das fliegende Personal durchlebt zur Zeit einen riesigen Wandel. Die Zeiten der andauernden Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber gehören der Vergangenheit an. Oftmals werden Arbeitsverhältnisse mit ausländischen Arbeitgebern abgeschlossen. Das Splitten von Steuerpflicht in Deutschland, einem etwaigen Broker im Ausland und dem Arbeitgeber in einem anderen Land erfordert eine unbedingte Prüfung, um eine falsche Versteuerung zu vermeiden.

Fehler bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten können sich sogar gefährdend auswirken. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat unlängst entschieden, dass einem wegen Steuerhinterziehung verurteilten Piloten die Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes abgesprochen werden kann. Dieses Urteil erging zwar gegen einen Freizeitpiloten, es ist aber zu erwarten, dass diese Entscheidung auch auf Verkehrspiloten anzuwenden sein wird.

Unsere Mandanten aus der Branche

Trotz unserer noch sehr jungen Kanzlei-Geschichte, betreuen wir bereits über 1.000 Mandanten aus der Fliegerfamilie. Dazu gehören

  • Piloten
  • Co Piloten
  • Flugschüler
  • Purser und
  • Flugbegleiter

Sie kommen alle von fast jeder bekannten Airline zu uns. Täglich sitzen sie in unserer Lounge und warten auf ihre Beratung. Lufthansa-, Eurowings-, SwissAir- und auch EasyJet- Uniformen bringen erfrischende Farbe in die Kanzlei.

Übersicht der Leistungen für Piloten und Flugschüler

Steuerberatung für Piloten, Flugschüler und Flugbegleiter Unsere auf das fliegende Personal spezialisierten Berater sind für Sie da
Piloten und DPA (Doppel Besteuerung Abkommen) Piloten und Flugschüler die im Ausland ihre Homebase haben oder im Ausland ihren Wohnsitz haben können uns gerne einchecken
Einsprüche wegen abgelehnter Werbungskosten des fliegenden Personals Wir kennen uns aus wenn es um Werbungskosten für Piloten und Flugschüler geht.
Verlustvortrag, Absetzbarkeit der Pilotenausbildung Durch die Pilotenausbildung können Sie vieles absetzen. Wir zeigen Ihnen wie.
Prüfen des Steuerbescheides und Einsprüche für das fliegende Personal Wir prüfen Ihren Steuerbescheid
Strategische Steuerplanung, Steuervermeidung und Steuergestaltung für Piloten und Flugschüler Gerne beraten wir Sie und zeigen Ihnen, wie Sie ihre Steuerlast optimieren können
Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen bei Wohnsitz im Ausland Wir zeigen Ihnen die richtige Strategie und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf
Steuerliche Betrachtung und Auswirkung einer Scheidung Eine Scheindung ist immer ein sehr Emotionales Thema. Wir nehmen Ihnen zumindest die Last der Zahlen und zeigen Ihnen was für Kosten auf Sie zukommen können
Beratung bei beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht (DBA-Anwendung) Bei diesen und vielen anderen Themen sind Sie bei uns gut aufgehoben. Ihnen fehlt ein Thema? Sprechen Sie uns gerne an.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Sie!

So geht es weiter

Damit wir mit Ihrer Steuererklärung starten können, brauchen wir von Ihnen folgende Dokumente ausgefüllt zurück:

  • Vollmacht
  • Datenblatt Anmeldung / Registrierung
  • Checkliste

Die Dokumente erhalten Sie auf Anfrage über unsere Kontaktseite.

Bei Fragen können Sie gerne unseren Support kontaktieren. Sollten Sie keine Fragen mehr haben und mit dem Ausfüllen der Formulare und  dem Zusammensuchen der Belege fertig sein, können Sie uns diese online zukommen lassen. Ihr persönlicher Berater prüft Ihre Belege und Unterlagen. Sollte noch etwas unklar sein oder fehlen, nimmt er mit Ihnen Kontakt auf.

Nach Absprache und einer finalen Prüfung mit Ihnen sendet TaxCollector Ihre fertige Steuererklärung sicher und zertifiziert an das Finanzamt. Sobald der Steuerbescheid da ist wird dieser geprüft. Sollte alles korrekt sein, wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Bei Bedarf geht TaxCollector, nach Absprache mit Ihnen, in den Einspruch.

Die Idee

Die Steuererklärung ist für viele ein leidiges Thema. Die TaxCollector Steuerkanzlei möchte Ihnen diese lästige Arbeit abnehmen. Sie entscheiden, ob dieses online, am Telefon oder persönlich geschieht. Mit uns ist die Zusammenarbeit bequem, einfach und auf Sie persönlich zugeschnitten.

Ihr Ansprechpartner

Sie bekommen einen persönlichen und top-qualifizierten Ansprechpartner an Ihre Seite. Unserem Team ist es wichtig, dass Sie sich von Anfang an wohlfühlen. Ihr Ansprechpartner ist somit immer Ihre erste Anlaufstelle und somit auch verantwortlich für seine Leistung.

Transparenz

Wir informieren Sie über  alle Schritte und Sie wissen immer, wie der aktuelle Stand ist. Bei uns erleben Sie keine bösen Überraschungen bei den Preisen.  Die Grundlage des Preises (Honorar) sind alle Ihre Einkünfte und der daraus resultierende Gegenstandswert sowie der zeitliche Aufwand.

Unsere Leistungen sind kein Zufallsprodukt, sondern ein Ergebnis aus langjähriger Erfahrung. Das stetige Engagement und die Weiterentwicklung führen zu einem einzigartigen Ergebnis und Beratungserlebnis.uns auf.